Das anwaltliche Honorar wird in der Regel auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG) nebst dazugehörigen Vergütungsverzeichnis berechnet.
Aufgrund einer vorhergehenden schriftlichen Honorarvereinbarung darf von den gesetzlichen Gebühren nur nach oben abgewichen werden (von Ausnahmen abgesehen).
Wir schließen daher in der Regel keine Honorarvereinbarungen und vereinbaren keine Stundensätze, die gegebenenfalls eine höhere als die gesetzliche Vergütung vorsehen. Nur in den selten Fällen, in denen von vornherein ersichtlich ist, dass die gesetzliche Vergütung den entstehenden Aufwand voraussichtlich nicht decken wird, werden wir Ihnen den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen. Dies wird jedoch in jedem Falle gesondert mit Ihnen verhandelt und vertraglich niedergelegt.
Die Berechnung der gesetzlichen Gebühren erfolgt nach dem gesetzlichen Gegenstandswert/Streitwert. Eine Erstberatungsgebühr darf maximal(!) 190,00 € (246,10 € inklusive Auslagen und Mwst.) betragen. Daher müssen Sie bei einer ersten Anfrage ohne Erteilung eines nachfolgenden Mandats keine höheren Kosten befürchten.
Damit bieten wir Ihnen hochqualifizierte Beratung und Vertretung einerseits sowie Transparenz und Offenheit hinsichtlich der voraussichtlich entstehenden Vergütung anderseits.
Vereinbaren Sie telefonisch ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren persönlichen Daten, damit wir Sie zurückrufen können!