Die Bedeutung des Erbrechts nimmt in der Praxis rasant zu. Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlich höchst komplexen Fragen geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten. Ob eine Erbengemeinschaft zu verwalten und auseinanderzusetzen ist, Pflichtteilsansprüche geltend oder abgewehrt werden müssen, oder bereits Streit über den wirklichen Willen des Erblassers besteht – Sie befinden sich in einer Ausnahmesituation, mit der wir einfühlsam und souverän umgehen.
Erbengemeinschaft
Nicht selten leben alte Rivalitäten im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft wieder auf. Die regelmäßig für den Laien schwer verständlichen Regelungen der Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft werden durch Benachteiligungsängste bzw. dem Streben nach Sicherung der eigenen wirtschaftlichen Position oder nach einem objektiv nicht gerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil erschwert. Wir versuchen mit Sachverstand und emotionaler Distanz unter Benennung der Rechte und Pflichten Lösungen zu finden, an deren Ende die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft stehen sollte. Tragfähige Vereinbarungen unter den Miterben sind einer mit erheblichen prozessualen Risiken verbundenen Erbteilungsklage immer vorzuziehen.
Indes sind vor der endgültigen Auseinandersetzung und Teilung des Nachlasses häufig vorbereitende Maßnahmen (z. B. Teilungsversteigerung) einzuleiten und andere Teilfragen zu klären, die wir aufzeigen und ggf. für Sie gerichtlich verfolgen, wenn der Gegner uneinsichtig ist.
Pflichtteilsrecht
Die moderne Zeit bringt es mit sich, dass wechselnde Lebensgefährten den künftigen Erblasser begleiten und aus unterschiedlichen Verbindungen Kinder hervorgehen. Bei zugleich wachsendem Vermögen gewinnt das Pflichtteilsrecht daher an Bedeutung. Das Pflichtteilsrecht sichert die verfassungsrechtlich geschützte Mindestteilhabe bestimmter Personen am Nachlass. Pflichtteilsansprüche müssen konsequent und professionell durchgesetzt werden, um Verluste zu vermeiden. Hierbei helfen wir. Das Kernproblem liegt in der Praxis nicht so sehr darin, die teilweise komplizierten Rechtsnormen und Rechenmodelle auf den zu entscheidenden Sachverhalt anzuwenden, sondern die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses zu ermitteln, um im Anschluss den ordentlichen Pflichtteilsanspruch / Pflichtteilsergänzungsanspruch beziffern zu können.
Der Pflichtteilsberechtigte ist regelmäßig auf die (richtigen) Auskünfte des Erben angewiesen. Da Unvollständigkeiten – sei es aus Unwissenheit oder in betrügerischer Absicht – vorprogrammiert sind, muss der Anspruch nach einem bestimmten Schema geltend gemacht werden.
Im Hinblick auf eine gerechte Verteilung des „gesamtlebzeitigen Vermögens“ des Erblassers kommt zudem den Rechtsinstituten der Ausgleichung und der Anrechnung besondere Bedeutung zu.
Erbschein/Ausschlagung
Mit dem Erbfall geht die Erbschaft unmittelbar auf den Erben über, ohne dass aber auf Grundlage eines „schlechten“ Testaments stets sicher beurteilt werden kann, wer Erbe geworden ist. Der Rechtsverkehr benötigt verlässliche Angaben. Das Nachlassgericht stellt daher als Akt gerichtlicher Fürsorge auf Antrag eine Bescheinigung über die eingetretene Erbfolge aus, die Legitimation und Schutzwirkung entfaltet.
Im Erbscheinsverfahren streiten wir in Ihrem Sinne um die (richtige) Auslegung eines Testaments.
Der Erbe haftet grundsätzlich mit seinem Privatvermögen.
Deshalb kann sich bei einer tatsächlichen oder vermuteten Überschuldung des Erblassers die Frage stellen, ob man Erbe bleiben sollte. Wir beraten, ob eine zeitnah vorzunehmende Erbausschlagung tatsächlich die richtige Entscheidung ist, oder andere Maßnahmen der Haftungsbeschränkung sinnvoller wären.
Testament
Schätzungen zur Folge haben 2/3 aller Deutschen keine letztwillige Verfügung errichtet. Über die Hälfte der Testamente wurde mehr oder weniger „handgestrickt“ ohne juristische Unterstützung verfasst. Dies mag damit zu tun haben, dass die meisten Menschen nicht gerne mit ihrer Endlichkeit konfrontiert werden. Ein Testament oder Erbvertrag sind aber die geeignete Form, den Nachlass verbindlich zu regeln und einen späteren Erbstreit (sei es im Erbscheinsverfahren oder in einem Zivilprozess) zu vermeiden.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Vorstellungen als letztwillige Verfügung wirksam verfasst werden.