Rechtsanwalt Gerd Frömming aus Magdeburg

Schwerpunkt
Familienrecht

Ob Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung verheirateter oder unverheirateter Paare oder präventive Gestaltung eines Ehevertrags – Sie dürfen darauf vertrauen, dass Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick, aber falls notwendig, auch mit der gebotenen Hartnäckigkeit zielführend vertreten werden.

Ehescheidung

Nur selten verläuft eine Trennung oder Scheidung für alle Beteiligten gleichermaßen reibungs- und mühelos. Persönliche Enttäuschung und subjektiv geprägte Schuldvorwürfe beeinflussen oftmals das Urteilsvermögen und erschweren eine einvernehmliche und schnelle Trennung und Scheidung. Ein guter Scheidungsanwalt muss erst einmal Konfliktmanagement betreiben und seinem Mandanten nahelegen, dass eine außergerichtliche Lösung vieler Streitpunkte einer streitigen Auseinandersetzung zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht vorzuziehen ist. Die Voraussetzungen für eine sog. Trennungsfolgenvereinbarung / Scheidungsfolgenvereinbarung werden unter konsequenter Beachtung Ihrer Interesse von uns in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft.

Nicht immer gelingt bei Trennung und Scheidung eine gütliche Einigung. Trennungs- und Kindesunterhalt müssen dann unverzüglich geltend gemacht werden. Zur Vorbereitung Ihrer Ansprüche bei der Vermögensauseinandersetzung und beim Zugewinn müssen die richtigen Weichen gestellt werden. Häufig geht es um die Frage der weiteren Nutzung des Familienwohnheims, des Nutzungsentgelts für den aufgezogenen Ehegatten und nicht zuletzt um die Lastentragung. Wenn es in Bezug auf gemeinsame Kinder zu keiner Einigung kommt, müssen Sorgerecht und Umgangsrecht (Besuchszeiten) im Gerichtswege durchgesetzt werden.

Unterhalt

Die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen ist ein zentraler familienrechtlicher Streitpunkt, gleichgültig, ob es sich um Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt oder Elternunterhalt handelt. Die Kriterien des Bedarfs, der Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit einer Person sind für Laien nicht immer leicht zu bestimmen. Es sind Einkommensunterschiede und bestimmte Unterhaltstatbestände zu ermitteln und zu überprüfen.

Betroffenen ist daher anzuraten, keine Unterhaltsvereinbarungen ohne vorherige rechtliche Beratung zu schließen. Es ist darauf zu achten, etwaige Ansprüche verzugsbegründend rechtzeitig zu sichern.

Sorgerecht / Umgangsrecht

Das Sorgerecht berechtigt Elternteile über sämtliche Belange des gemeinsamen Kindes zu entscheiden. Dazu gehören sämtliche Lebensbereiche, wie Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt, Schule und vieles mehr. Können sich Eltern bei Trennung oder Scheidung über sorgerechtliche Themen nicht einigen, sollten zunächst Möglichkeiten der Beratung (z. B. Jugendamt) wahrgenommen werden. Schlagen dortige Vermittlungsgespräche fehl, ist eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Gradmesser einer Entscheidung ist stets das Wohl des Kindes.

Das Umgangs- bzw. Besuchsrecht unterscheidet sich vom Sorgerecht eines Elternteils. Es steht dem Elternteil zu, bei dem sich das Kind nicht bzw. zeitlich nicht überwiegend aufhält. Die Frage, wie oft der andere Elternteil das Kind nach der Trennung sehen darf oder soll, wird dann gerichtlich festgelegt, wobei auch dort jederzeit auf eine eigenständige Lösung der Eltern hingewirkt wird. Ob die Eltern nach wie vor das gemeinsame Sorgerecht innehaben oder es gerichtlich einem Elternteil zugesprochen wurde, ist von der Entscheidung des Gerichts unabhängig.

Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung

Mit der Trennung und Scheidung ist das „gemeinsam Erarbeitete“ über den Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung zu regeln. Eine rechtssichere Klärung der damit zusammenhängenden Fragen entlastet und beruhigt nach unserer Erfahrung die eheliche Auseinandersetzung, weil damit die wirtschaftliche Zukunft der Ehegatten wieder überschaubar wird. Während der Ehe haben die Eheleute oder zumindest einer von Ihnen i. d. R. Vermögen hinzugewonnen. Der Zugewinnausgleich dient dazu, im Falle einer Scheidung das in der Ehezeit erworbene Vermögen durch eine Ausgleichszahlung wertmäßig je zur Hälfte auf beide Ehegatten zu verteilen. Dabei müssen alle vorhandenen Vermögensgegenstände in die Berechnung einbezogen werden. Der Zugewinn jedes Ehegatten wird ermittelt, indem man das sog. Endvermögen jedes Ehegatten mit seinem sog. Anfangsvermögen vergleicht. Ist das Endvermögen höher als das Anfangsvermögen nennt man die Differenz Zugewinn. Die Hälfte dieser Differenz ist auszugleichen.

Die Ermittlung des Zugewinnausgleichs nehmen wir mit Ihnen, ggf. unter Beiziehung sachverständiger Hilfe vor und setzen Ansprüche durch oder wehren unbegründete Ansprüche ab.

Ehevertrag

Prävention kann Unwägbarkeiten und Risiken minimieren. Wer schon einmal eine Scheidung miterleben musste, wird sich vor der zweiten Ehe über einen sinnvollen Ehevertrag informieren. Auch vor Eingehung der Ehe sollte ein Ehevertrag nicht zum Tabuthema werden.

Gerne erläutern wir Ihnen, welcher Vertragsinhalt in Ihrer Lebenssituation sinnvoll ist, und Sie für den Eventualfall einer Scheidung absichert, oder zumindest streitvermeidende Klarheit liefert.